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Hundesteuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung der Mitgliedsgemeinde geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde, in der der Hund angemeldet werden soll.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • theorethischer und praktischer Sachkundenachweis
  • Nachweis der Eintragung ins Niedersächsische Hunderegister
  • Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung
  • Kopie des Hundepasses (es werden die Hundebeschreibung und Chip-Nummer benötigt
  • Ausgefülltes Formular "Hundesteueranmeldung"

Es fallen keine Gebühren an.

Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Hundesteueranmeldung erfolgen.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".