Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?


einfach Meldebescheinigung: 7,50 EUR

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung): 9,00 EUR

Rechtsgrundlage


Kontakt
  • Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeitung Frau Westphal
  • Sachbearbeitung Seibert-Wussow