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Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde.

Es ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

einfach Meldebescheinigung: 7,50 EUR

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung): 9,00 EUR