Sie sind wahlberechtigt und wohnen in der Samtgemeinde Lühe? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben.

Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse, müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.

Leistungsbeschreibung


Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig und erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 EUR. Zusätzlich wird Verpflegung vor Ort bereitgestellt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Kontakt
  • Bürgerbüro
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeitung Frau Westphal
  • Sachbearbeitung Seibert-Wussow